Weshalb gibt es die Feuerwehr?
(Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg)
Nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ist es Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden, den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Grundsätzlich verfügt jede Gemeinde über eine Freiwillige Feuerwehr. In Städten ab 100.000 Einwohnern sind Berufsfeuerwehren vorgeschrieben. Große Kreisstädte stellen im Regelfall hauptamtliches Personal ein, um die Fahrzeuge und Geräte zu warten und instand zu halten. In manchen Fällen übernehmen hauptamtliche Kräfte auch kleinere Einsätze, um die Belastung des ehrenamtlichen Personals mit Rücksicht auf deren Arbeitgeber zu verringern.
Darüber hinaus können Betriebe und Verwaltungen, in deren Bereichen besondere Gefahren bestehen, Werkfeuerwehren gründen, die dann an Stelle der Gemeindefeuerwehren für Sicherheit sorgen.
Feuerwehren müssen Brände bekämpfen und zur Rettung von Menschenleben technische Hilfe leisten. Sie können darüber hinaus zu weiteren Aufgaben herangezogen werden. Ihr Aufgabenfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von der Brandbekämpfung hin zu Hilfeleistungen zum Schutz der Umwelt sowie zur Unfallrettung verlagert. Gleichwohl nimmt die Brandbekämpfung immer noch einen erheblichen Anteil der Einsätze ein.
Baden-Württembergs Freiwillige Feuerwehren sind stark von den ursprünglichen demokratischen Wurzeln geprägt. Sie wählen daher ihre ehrenamtlichen Führungskräfte in allgemeinen Wahlen. Vor der Einstellung hauptamtlicher Führungskräfte werden die Aktiven angehört.
Freiwillige Feuerwehr - kein Beruf, aber oft Berufung
Nahezu jede Stadt oder Gemeinde in Baden-Württemberg verfügt über eine eigene Freiwillige Feuerwehr. Ihre Angehörigen sind ehrenamtlich für das Gemeinwohl tätig. Sie lassen im privaten und beruflichen Umfeld alles stehen und liegen, wenn sie zum Einsatz gerufen werden. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg versteht sich als die Interessenvertretung Freiwilliger Feuerwehrangehöriger.
Die Feuerwehrkarriere beginnt für einen Großteil in der Jugendfeuerwehr. In dieser werden Kinder meist ab dem 10. Lebensjahr an das Feuerwehrgeschehen spielerisch herangeführt.
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres und mit absolvierter Grundausbildung beginnt der aktive Feuerwehrdienst mit regelmäßigen Übungsdiensten, Lehrgängen und Fortbildungen. Hinzu kommt die zeitliche Inanspruchnahme durch das Einsatzgeschehen.
Freiwilliger Feuerwehrangehöriger zu sein heißt, sich freiwillig für den Dienst zu verpflichten. Im übrigen unterliegen die Feuerwehrleute gesetzlich normierten Dienstpflichten. Für die Tätigkeit erhalten die Feuerwehrangehörigen eine nach den örtlichen Regelungen der Gemeinde bestimmte Entschädigung.
Blaulicht und Martinshorn müssen sein
Stellen Sie sich vor:
Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit lautem Getöse die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei. Sie werden wach.
Was denken Sie?
- Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
- Die werden doch nicht zu uns kommen oder
- Sind alle unsere Kinder zu Hause oder
- Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten Nachtruhe stören?!
Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach § 35 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“
Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.
Stellen sie sich vor, dass diese „Krachmachenden“ Feuerwehrleute
- vor 3 Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie
- um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie
- die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)
Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für sie einsatzbereit –
dankt ihnen für ihr Verständnis.
Der heiße Fernsehtipp
Fernsehen und Video haben sich in unserem täglichen Leben fest etabliert. (Bösewichter und unbesiegbare Muskelprotze, Katastrophen oder Trottel aus diversen Kompanien und Doppelgänger sorgen für Nervenkitzel oder strapazieren zumindest die Lachmuskulatur). Bei aller Begeisterung für Action und Komik sollte jedoch nicht vergessen werden, dass selbst die ausgefeilteste Technik einer stundenlangen Belastung nicht immer standhalten kann. Ein überhitzter Fernsehapparat hat schon so machen Wohnungsbrand mit oftmals schlimmen Folgen ausgelöst. Damit der Nervenkitzel nur auf der Mattscheibe und nicht in den eigenen vier Wänden stattfindet, empfiehlt der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg um Berücksichtigung folgender Ratschläge:
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- Be- und Entlüftungsöffnungen nicht durch Zierdecken, Zeitschriften, Papier und dergleichen abdecken.
- Eingeschalteten Apparat nie unbeaufsichtigt lassen. Bei längerer Abwesenheit Netz- und Antennenstecker ziehen.
- Bei verdächtigen Symptomen wie ungewöhnlichen Bildstörungen oder Brandgeruch den Fernseher sofort abschalten und den Stecker ziehen.
Und wenn es dennoch einmal brennt:
- Gerät abschalten und Netzstecker ziehen.
- Rückwand des Gerätes mit einer Wolldecke (keine Kunstfasern!) abdecken, um den Brand zu ersticken.
- Bei allen Löschversuchen nur seitlich des Gerätes stehen, um sich bei einem Röhrengerät nicht der Gefahr einer Implosion der Bildröhre auszusetzen.
In jedem Fall die Feuerwehr (112) alarmieren.
Der Rauchmelderfilm - Unter einer Decke
Quelle: www.youtube.com