Donnerstag, 25. April 2024
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Freiwillige Feuerwehr - kein Beruf, aber oft Berufung

Nahezu jede Stadt oder Gemeinde in Baden-Württemberg verfügt über eine eigene Freiwillige Feuerwehr. Ihre Angehörigen sind ehrenamtlich für das Gemeinwohl tätig. Sie lassen im privaten und beruflichen Umfeld alles stehen und liegen, wenn sie zum Einsatz gerufen werden. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg versteht sich als die Interessenvertretung Freiwilliger Feuerwehrangehöriger.

Die Feuerwehrkarriere beginnt für einen Großteil in der Jugendfeuerwehr. In dieser werden Kinder meist ab dem 10. Lebensjahr an das Feuerwehrgeschehen spielerisch herangeführt.

Ab Vollendung des 18. Lebensjahres und mit absolvierter Grundausbildung beginnt der aktive Feuerwehrdienst mit regelmäßigen Übungsdiensten, Lehrgängen und Fortbildungen. Hinzu kommt die zeitliche Inanspruchnahme durch das Einsatzgeschehen.

Freiwilliger Feuerwehrangehöriger zu sein heißt, sich freiwillig für den Dienst zu verpflichten. Im übrigen unterliegen die Feuerwehrleute gesetzlich normierten Dienstpflichten. Für die Tätigkeit erhalten die Feuerwehrangehörigen eine nach den örtlichen Regelungen der Gemeinde bestimmte Entschädigung.


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