Weshalb gibt es die Feuerwehr?
(Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg)
Nach dem baden-württembergischen Feuerwehrgesetz ist es Pflichtaufgabe der Städte und Gemeinden, den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten. Grundsätzlich verfügt jede Gemeinde über eine Freiwillige Feuerwehr. In Städten ab 100.000 Einwohnern sind Berufsfeuerwehren vorgeschrieben. Große Kreisstädte stellen im Regelfall hauptamtliches Personal ein, um die Fahrzeuge und Geräte zu warten und instand zu halten. In manchen Fällen übernehmen hauptamtliche Kräfte auch kleinere Einsätze, um die Belastung des ehrenamtlichen Personals mit Rücksicht auf deren Arbeitgeber zu verringern.
Darüber hinaus können Betriebe und Verwaltungen, in deren Bereichen besondere Gefahren bestehen, Werkfeuerwehren gründen, die dann an Stelle der Gemeindefeuerwehren für Sicherheit sorgen.
Feuerwehren müssen Brände bekämpfen und zur Rettung von Menschenleben technische Hilfe leisten. Sie können darüber hinaus zu weiteren Aufgaben herangezogen werden. Ihr Aufgabenfeld hat sich in den vergangenen Jahrzehnten von der Brandbekämpfung hin zu Hilfeleistungen zum Schutz der Umwelt sowie zur Unfallrettung verlagert. Gleichwohl nimmt die Brandbekämpfung immer noch einen erheblichen Anteil der Einsätze ein.
Baden-Württembergs Freiwillige Feuerwehren sind stark von den ursprünglichen demokratischen Wurzeln geprägt. Sie wählen daher ihre ehrenamtlichen Führungskräfte in allgemeinen Wahlen. Vor der Einstellung hauptamtlicher Führungskräfte werden die Aktiven angehört.